Interkulturelle Kommunikation
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Prüfungen M.A. Interkulturelle Kommunikation

Modul- und Modulteilprüfungen

Im Masterstudiengang werden studienbegleitende Prüfungen abgelegt. Die Masterprüfung besteht somit aus der Gesamtheit der zu erbringenden Modul- und Modulteilprüfungen inklusive der Masterarbeit. Die Dozenten der Veranstaltungen geben zu Beginn jeden Semesters Art und Umfang der jeweiligen Modul- und Modulteilprüfungen (Hausarbeiten, Übungsaufgaben, Klausuren, etc.) bekannt.

Die Modul- und Modulteilprüfungen sind in der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) festgelegt und können in Form von Klausuren, schriftlichen Hausarbeiten, Übungsaufgaben, Berichten, Thesenpapieren, etc. ausgestaltet sein. Einige Prüfungen werden benotet, andere werden mit „bestanden/nicht bestanden“ bewertet. Zur barrierefreien Modulübersicht.

Modulplan Master-IkKnach oben

Prüfungsanmeldung

Die Studierenden sind verpflichtet, sich zu allen Modul- und Modulteilprüfungen gesondert über das Internetportal LSF anzumelden! Nur die Masterarbeit/ Disputation wird über ein gesondertes Formular angemeldet (siehe Hinweise zur Masterarbeit)

Die Frist zur Prüfungsanmeldung liegt in der sechsten bis siebten Vorlesungswoche und wird auf der Webseite des Prüfungsamts und im LSF Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

Außerturnusmäßige Prüfungen in den Modulen P 4 und P 5

  • Um die Dichte der Hausarbeiten im 3. Fachsemester zu reduzieren, werden die (benoteten) Prüfungen P 4.2 und P 5.2 außerturnusmäßig auch im SoSe (2. Fachsemester) angeboten.
  • Umgekehrt können die (unbenoteten) Prüfungen P 4.1 und P 5.1 außerturnusmäßig auch im WiSe abgelegt werden.
  • Dazu werden den jeweiligen Kursen beide Prüfungen zugeordnet. Natürlich kann pro konkretem Kurs nur eine von beiden Prüfungen abgelegt werden!
  • Die Kursbelegung findet immer unter dem regulär angebotenen Modulteil (P 4.1/ P 5.1 im SoSe, P 5.2/ P 5.2 im WiSe) statt. Erst mit der Prüfungsanmeldung wird die Wahl zur Prüfung getroffen.

Bitte beachten:

  • melden Sie sich nur zu den Prüfungen an, die Sie auch in dem betreffenden Semester ablegen möchten!
  • ACHTUNG: Ein nachträglicher „Tausch“ von Prüfungsanmeldungen z.B. von P 4.2 zu P 4.1 oder P 5.2 zu P 5.1 ist nicht möglich!

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Prüfungswiederholung

Bis auf die M.A.-Arbeit können alle Prüfungen im Rahmen der Höchststudiendauer beliebig oft wiederholt werden.

Die Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Es gibt zwei Arten von Wiederholungsprüfungen:

  1. Die in der Satzung festgelegten "regulären" Wiederholungsprüfungen (einmal jährlich):
    • hierzu ist in der Regel die neuerliche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erforderlich (insbesondere in Modulen mit wechselndem Lehrangebot).
    • es gelten die regulären Anmeldefristen und Formalitäten (Anmeldung über LSF, reguläre Notenfristen, …).
  2. Für einige Prüfungen werden "direkte" Wiederholungsprüfungen (im Folgesemester) angeboten:
    • Prüferinnen und Prüfer können einen "direkten" Wiederholungsversuch anbieten. Ausgenommen sind in der Regel Prüfungen, die direkt an die Kursteilnahme gekoppelt sind (z.B. Übungsaufgaben).
    • ein erneuter Besuch der Veranstaltung ist nicht erforderlich bzw. nicht möglich.
    • „direkte“ Wiederholungstermine dürfen nur von Studierenden genutzt werden, die zum ersten Prüfungstermin angemeldet waren und hier nicht erschienen oder durchgefallen sind.
    • Wurde eine Prüfung aufgrund eines Täuschungsversuchs (z.B. Plagiat) mit „nicht bestanden“ bewertet, ist ein direkter Wiederholungsversuch ausgeschlossen.
    • Die Anmeldung zum direkten Wiederholungsversuch findet direkt bei der betreffenden Prüferin/ dem betreffenden Prüfer statt (nicht über LSF).
    • KandidatInnen, die beim „direkten“ Wiederholungstermin nicht antreten oder nicht bestehen, müssen einen der nächsten "regulären" Prüfungstermine für eine neuerliche Wiederholung nutzen (s.o.).

 Schema-Direkter-Wiederholungstermin

ACHTUNG: Nachteile des „direkten Wiederholungsversuchs“:

  • Der konkrete Kurstitel erscheint nicht im Transcript of Records (nur der Modul(teil)titel.
  • Der erste (reguläre) Versuch wird mit „nicht bestanden“ bewertet (bleibt auch nach bestandener Prüfung mit einem entsprechenden Kürzel für "nicht abgegebene Arbeit" oder "nicht erschienen" im Notenspiegel sichtbar). Zwar werden im Endzeugnis nur die bestandenen Prüfungen ausgewiesen, doch bleiben die Fehlversuche dauerhaft im Notenspiegel vermerkt. Das Prüfungsamt kann "bereinigte" Transcripts für Job- und Praktikabewerbungen ausstellen, nicht jedoch für hochschulinterne Zwecke (Auslandsstudiums-, Stipendienbewerbungen, etc.).
  • Die Notenverbuchung findet erst gegen Ende des Semesters der Wiederholungsprüfung statt (nicht direkt nach dem Abgabetermin!). Bitte denken Sie daran wenn Sie bspw. eine bestimmte ECTS-Punktezahl für Bewerbungen o.Ä. vor Ende des Semesters nachweisen müssen!

Abgabetermine von Hausarbeiten, die zum direkten Wiederholungsversuch abgegeben werden:

Wiederholung von Prüfungen des Wintersemesters: 31.05.
Wiederholung von Prüfungen des Sommersemesters: 30.11.

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Annerkennung von Studienleistungen

Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Master-Studiengängen erworben wurden, können unter Umständen anerkannt werden. Anträge auf Anrechnung von Studienzeiten und/oder Anerkennung von Prüfungsleistungen werden beim Studiengangskoordinator gestellt.

Bitte beachten Sie, dass die für die Anrechnung/Anerkennung erforderlichen Unterlagen von der/dem Studierenden spätestens am Ende des ersten Semesters beim Prüfungsamt eingereicht werden müssen, sofern die Leistungen vor der Immatrikulation an der LMU erworben wurden. Leistungen, die nach der Immatrikulation erbracht werden, sind jeweils im auf den Erwerb folgenden Semester einzureichen.nach oben

Notenspiegel

Der Notenspiegel kann jederzeit über LSF abgerufen werden. Er dient der Orientierung und Überprüfung des eigenen Studienfortschritts. Hier bleiben alle Prüfungsversuche und Vermerke dazu dauerhaft sichtbar. Studierende sind verpflichtet zu Beginn jedes Semesters die Einträge zu überprüfen und auftretende Fragen umgehend zu klären.

Für Bewerbungszwecke (Praktika, Jobs, Stuipendien) stellt das Prüfungsamt ein beglaubigtes, vorläufiges Transcript of Record mit aktuellem Notendurchschnitt aus. Für außeruniversitäre Zwecke (Praktika, Jobs, etc.) beinhaltet dieses Transcript nur bestandene Prüfungsleistungen. In Dokumenten für universitäre Zwecke werden auch Fehlversuche von Prüfungen ggf. mit den entsprechenden Kürzeln für "nicht abgegebene Arbeit", "nicht erschienen", "Täuschungsversuch", etc.) ausgewiesen. Nicht bestandene Prüfungen werden bei der Berechnung von Durschnittsnoten nicht berücksichtigt.

Im abschließenden Transcript of Records, das dem Zeugnis beiliegt, werden nur die bestandenen Prüfungen ausgewiesen.   

Bildung der Endnote / Zeugnis

Ist die Masterrprüfung (alle erforderlichen Modul- und Modulteilprüfungen, inklusive der Masterarbeit) bestanden, errechnet sich die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der nach dem ECTS-Punkten gewichteten Modulnoten. Setzt sich eine Modulnote aus mehreren Modulteilnoten zusammen, wird zunächst die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der nach den ECTS-Punkten gewichteten Modulteilnoten berechnet.

Nach bestandener Masterprüfung werden die Abschlussdokumente (in deutscher und englischer Sprache) erstellt. Der Termin der Fertigstellung kann im Pfüfungsamt telefonisch erfragt werden. Die Abschlussdokumente müssen persönlich im Prüfungsamt abgeholt werden.

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Weitere Informationen

Auskünfte zu Prüfungen, Prüfungsanmeldung, Prüfungswiederholungen, etc. erteilt das Prüfungsamt oder der Studiengangskoordinator.

Ausführliche Informationen zu Prüfungen finden Sie auch auf unserer Info-PDF zu Prüfungen.

Handreichungen zur Prüfungsanmeldung finden Sie im LSF-Hilfeprogramm.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie möglicherweise über Ihre Campus-Emailadresse wichtige Informationen vom Prüfungsamt oder dem Studiengangskoordinator erhalten. Tragen Sie dafür Sorge, dass die Umleitungen korrekt eingerichtet sind.

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Siehe auch:

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite und den verlinkten Infoblättern nur um eine Handreichungen handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.