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Masterarbeit / Disputation

Fristen:

Vorabsprache Thema Masterarbeit Mitte der Vorlesungszeit des vorletzten Fachsemesters
Anmeldung zur Masterarbeit Siehe Webseite des Prüfungsamts
Abgabe des Masterarbeit Siehe Webseite des Prüfungsamts
Notenschluss für letztes Semester
(bis auf MA-Arbeit und Disputation)
Sommersemester: 15. August

Wintersemester: 01.März

Aktuelles


Abgabe von Masterarbeiten

Die Masterarbeit (2 Exemplare) ist bis auf Weiteres postalisch einzureichen. Es zählt der Poststempel.

Adresse:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
z.H. Frau Nadine Völkers
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Die Arbeiten können auch direkt bei der Poststelle der LMU eingeworfen werden (Hauptgebäude, Haupteingang, rechte Seite) - bitte auch hier die oben genannte Adresse auf dem Umschlag angeben!

Allgemeines

  • Masterarbeit und Disputation sind Modulteilprüfungen.
  • Die Anmeldung zur M.A.-Arbeit und Disputation erfolgt über ein gesondertes Formular (nicht über LSF).
  • Masterarbeit und Disputation sollen nach Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) im 4. Fachsemester abgelegt werden. Sie gelten als erstmals abgelegt und nicht bestanden wenn sie am Ende des 5. Fachsemesters aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich abgelegt wurden.
  • Die Masterarbeit und die Disputation können nur einmal (spätestens) zum nächsten regulären Termin (d.h. im direkten Folgesemester) wiederholt werden!
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist.
  • Der Umfang beträgt ca. 120.000 bis max. 160.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Abbildungen / Tabellen im Fließtext, Fußnoten). Das Literaturverzeichnis und Anhänge zählen nicht zur Zeichenzahl. Eine mehr als 10% Unter- oder Überschreitung des Zeichenumfangs wirkt sich negativ auf die Bewertung aus.
  • Nähere Informationen über formale und inhaltliche Vorgaben erhalten Sie bei Ihrem Prüfer.
  • Die Masterarbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung sein, die im Rahmen des Studiengangs erbracht wird. Die komplette Masterprüfung gilt als bestanden, wenn alle in der PStO festgelegten Modul- und Modulteilprüfungen (inklusive der Masterarbeit) bestanden und insgesamt 120 ECTS- Punkte erworben wurden.
  • Damit die Abschlusszeugnisse fristgerecht erstellt werden können, müssen im letzten Studiensemester alle noch zu erbringenden Prüfungsleistungen rechtzeitig verbucht werden. Wenn Sie Ihr Zeugnis pünktlich zum Semesterende benötigen, empfiehlt es sich ggf. mit den Prüfenden individuelle Abgabetermine zu vereinbaren, damit der Notenschluss für das letzte Semester eingehalten werden kann. Sollten die Noten später gemeldet werden, kann sich die Zeugniserstellung entsprechend verzögern.

Ablauf Masterarbeit + Disputation

1. Vorbereitung

  • Machen Sie sich frühzeitig, spätestens bis Mitte der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters Gedanken über ein Thema und setzen Sie sich mit einer möglichen Prüferin/einem Prüfer in Verbindung.

2. Anmeldung / Fristen

  • Das Formular zur Anmeldung sowie die akuellen Anmeldefristen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.
  • Lassen Sie im Formular das Thema von Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eintragen. Bitte als Datum ein Datum im Anmeldezeitraum eintragen. Der Termin der Disputation wird mit zusammen mit dem Thema der Masterarbeit im Rahmen des angegebenen Zeitraums festgelegt.
  • Das Formular muss von der Prüferin/dem Prüfer spätestens bis Ende der Anmeldefrist an den Studiengangskoordinator und an das Prüfungsamt weitergeleitet worden sein.
  • Die Studierenden können ihre Anmeldung einige Tage nach Ablauf der Frist in LSF einsehen und eine Bestätigung ausdrucken.
  • Das Thema der Masterarbeit kann gemäß PStO nur einmal innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Anmeldefrist zurückgegeben werden.

3. Bearbeitungszeit

  • Die (offizielle) Bearbeitungszeit von 20 Wochen beginnt für alle Kandidaten am ersten Tag der Anmeldefrist!
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist gemäß PStO nicht vorgesehen.
    Im Krankheitsfall ist u.U. ein Rücktritt vom Abgabetermin und Festsetzung eines neuen Abgabetermins (in der Regel der Termin des Folgesemesters) möglich. Ein Bescheid ergeht nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch das Prüfungsamt. Die Prüferin/ der Prüfer ist darüber durch den Studierenden zu informieren.
  • Wird als neuer Abgabetermin der Termin des Folgesemesters festgelegt, wird ein neues Thema festgelegt.

4. Abgabe

  • Die Abgabe der Masterarbeit erfolgt zum festgesetzten Abgabetermin (siehe Seite des Prüfungsamts)
  • in 2-facher gedruckter und gebundener Ausfertigung (Klebebindung) mit eingebundener Plagiatserklärung im Prüfungsamt. Achtung: bitte Öffnungszeiten des Prüfungsamts beachten!
  • Die zentralen Angaben zur Arbeit müssen von außen auf dem Deckblatt sichtbar sein (entweder das vordere Deckblatt bedrucken lassen oder eine Klarsichtfolie als Deckblatt verwenden). Am Ende der Arbeit muss eine unterschriebene Plagiatserklärung mit eingebunden werden.
  • Eine Vorlage zur Plagiatserklärung an Eides statt finden Sie hier.
  • Zusätzlich muss die Abgabeversion als PDF-Dokument an die Prüferin/ den Prüfer geschickt werden.
  • Bitte geben Sie mit der Arbeit auch die ausgefüllte Einverständniserklärung im Prüfungsamt ab oder schicken Sie diese an den Koordinator.

5. Disputation

  • Die Disputation findet zum vereinbarten Termin statt. Prüferin/ Prüfer ist die Betreuerin/ der Betreuer der Masterarbeit.

6. Bewertung/ Zeugnis

  • Die Prüferin/der Prüfer erstellt ein Gutachten und ein Protokoll.
  • Die Ergebnisse werden über den Notenspiegel in LSF bekannt gegeben.
  • Einsichtnahme in die Gutachten erfolgt nach Absprache bei der Prüferin/ dem Prüferin oder zu einem festgelegten Zeitraum im Prüfungsamt. Eine Einsichtnahme außerhalb des Hauptzeitraumes ist auf Antrag möglich.
  • Die Abschlusszeugnisse können im Prüfungsamt abgeholt werden.

Siehe auch:

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Informationen auf dieser Seite nur um eine Handreichung handelt. Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich! Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich über die aktuelle Prüfungs- und Studienordnung (PStO) sowie über das Prüfungsamt.