Interkulturelle Kommunikation
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Bewerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation 

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang "Interkulturelle Kommunikation" ist nur zum Wintersemester möglich.

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation wird vorausgesetzt:

  • Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Kultur- und Sozialwissenschaften oder eines verwandten Faches und
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren.

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium des Masterstudiengangs Interkulturelle Kommunikation und der Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens sind in der Studien- und Prüfungsordnung und den Satzungen zur Eignungsfeststellung festgelegt.

Beachten Sie hier unbedingt auch die Änderungssatzung vom 17.05.2013.

1. Eignungsfeststellungsverfahren

Für das Eignungsverfahren zur Zulassung für das Wintersemester 2024/2025 (siehe auch § 1 bis 5 der Satzung) ergibt sich folgender zeitlicher Ablauf:

Anträge für das Eignungsverfahren müssen bis zum 8. Juni 2024 per Email: bewerbung-master@ikk.lmu.de und per Post beim Institut für Interkulturelle Kommunikation (Oettingenstr. 67, 80538 München) eingegangen sein.
(Bitte nutzen Sie die Email-Adresse ausschließlich zur Bewerbung! Fragen zur Bewerbung oder Studienberatung bitte unter: g.sterzenbach@ikk.lmu.de)

Dem Antrag sind folgende Unterlagen in dieser Reihenfolge beizufügen:

  1. ein ausgefüllter Fragebogen, der vom Institut für Interkulturelle Kommunikation herausgegeben wird (pdf),
  2. ein tabellarischer Lebenslauf,
  3. eine (unbeglaubigte) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (bzw. des letzten Schulabschlusses),
  4. eine (unbeglaubigte) Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium oder ein Nachweis, dass, die Qualifikation für einen Masterstudiengang besteht oder demnächst erreicht wird (z.B. ein vom Prüfungsamt(!) ausgestelltes vorläufiges Transcript of Records),
  5. ein Aufsatz (maximal zwei Seiten bzw. 5.000 Zeichen, inklusive Leerzeichen), der die oben genannten Anforderungen der Eignungsfeststellungsprüfung abprüft. Das Aufsatzthema wird hier am 25.05.2024 veröffentlicht.
  6. ein Motivationsschreiben (maximal eine Seite bzw. 2.500 Zeichen, inklusive Leerzeichen).
 

Wichtige Hinweise zur Einreichung der Bewerbung per Email:

  • Die Dokumente müssen als eine PDF-Datei eingereicht werden. Diese darf eine Maximalgröße von 10 MB nicht überschreiten.
  • Es gilt die gleiche Reihenfolge wie oben angegeben.
  • Das Transcripts of Records reicht digital in gekürzter Fassung (maximal 7 Seiten).

Nach Einreichung Ihrer Unterlagen prüft die Prüfungskommission Ihre Eignung. Bestehen Sie diesen ersten Schritt des Eignungsfeststellungsverfahrens, laden wir Sie bis ca. Mitte Juli 2023 (per Post, evtl. digital) zu einem mündlichen Auswahlgespräch ein (zweiter Schritt des Eignungsfeststellungsverfahrens). Das Bewerbungsgespräch wird entweder vor Ort am Institut oder per Zoom/Skype durchgeführt.

 

ACHTUNG INTERNATIONALE BEWERBER*INNEN

Grundsätzlich müssen Ihre Unterlagen zur Bewerbung am 8. Juni 2024 digital UND postalisch BEI UNS (Institut für Interkulturelle
Kommunikation
) eingegangen sein. Da es je nach aktueller Lage weltweit bei einzelnen Ländern, v.a. außerhalb der EU, zu Verzögerungen beim Postversand kommen kann, sind wir hier im Einzelfall kulant. Dann genügt bis zum 8. Juni 2023 die digitale Bewerbung. Versehen Sie diese mit dem Hinweis, wann Ihre Unterlagen vermutlich eintreffen dürften. Versenden Sie grundsätzlich mit (schnellerem) Kurierservice und immer nur Kopien (Sie erhalten die Unterlagen nicht zurück)."

Sie müssen zusätzlich Bewerbungsunterlagen zum Eignungsverfahren an das International Office der LMU München senden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt beim International Office. Beachten Sie, dass auch die dort einzureichenden Unterlagen möglichst auch bis zum 08. Juni, spätestens aber bis zum 15. Juli beim International Office vorliegen.

ACHTUNG: Fällt die Prüfung Ihrer Zeugnisse durch das International Office positiv aus, erhalten internationale Bewerber von dort standardmäßig einen Antwortbrief, in dem sie zum Studiengang Interkulturelle Kommunikation „vorbehaltlich der Genehmigung seitens der Auswahlkommission" zugelassen werden. Dies bedeutet jedoch NICHT, dass Sie bereits zugelassen sind. „Vorbehaltlich“ bedeutet, dass Sie erst dann zugelassen sind, wenn auch die Auswahlkommission des Instituts für Interkulturelle Kommunikation Sie zum Studium zulässt.

Von internationalen Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine Bildungsinländer* sind, wird die aktive Beherrschung der deutschen Sprache erwartet, die durch den erfolgreichen Abschluss einer in der Immatrikulationssatzung vorgeschriebenen Prüfung nachgewiesen wird. Wie Sie unter dem angegebenen Link lesen können, können Sie sich bereits mit Deutschkenntnissen bewerben, die z.B. mittels einem TestDaF mit der Niveaustufe 4 nachgewiesen werden. Bitte berücksichtigen aber, dass es sich hierbei um die Mindestanforderung handelt. Sie brauchen für ein erfolgreiches Studium bei uns sehr gute Deutschkenntnisse und höhere Niveaustufen (z.B. TestDaF-Niveaustufe 5) sind wünschenswert.

Aufgrund der momentanen Situation kann es bei der Ablegung von Sprachprüfungen zu Verzögerungen kommen, dessen ist sich die LMU und das Institut für Interkulturelle Kommunikation bewusst. Bitte verfolgen Sie die offiziellen Stellungnahmen des International Office, welches sich um die Anerkennung Ihrer Sprachkenntnisse kümmert.

*Bildungsinländer sind alle ausländischen Staatsbürger, die ein deutsches Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

Bei Anfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an unseren Studienberater Gregor Sterzenbach  Email.

ACHTUNG: Aufgrund der besonderen Umstände durch das Corona-Virus und seiner Folgen kann es hinsichtlich des Eignungsfeststellungsverfahrens kurzfristige Änderungen geben. Bitte verfolgen Sie die Informationen auf unserer Homepage bzw. auch die Ludwig-Maximilians-Universität München im Allgemeinen.

2. Prüfung und Bescheinigung

Prüfung und Bescheinigung der Voraussetzungen am Institut für Interkulturelle Kommunikation der LMU.

3. Immatrikulation an der LMU

Mit der Zulassungsbescheinigung des Instituts für Interkulturelle Kommunikation (und ggf. der Zusage des Referats für Internationale Angelegenheiten bei ausländischen Bewerbern) können Sie sich an der LMU immatrikulieren. Die Immatrikulation muss persönlich erfolgen und setzt das Ausfüllen eines Online-Formulars voraus. Das Online-Formular bzw. die Online-Einschreibung stellt noch keine Immatrikulation dar!

Für Deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer*:

Die Einschreibung findet in der Studentenkanzlei statt. Bitte unbedingt Immatrikulationstermine beachten!

Zur persönlichen Einschreibung müssen Sie alle benötigten Unterlagen mitbringen (Online-Formular, Hochschulzugangsberechtigung, Personalausweis oder Reisepass, Nachweis zur Krankenversicherung und Zulassungsbescheinigung des Instituts für Interkulturelle Kommunikation). Weitere Infos wie Ort der Einschreibung, usw. finden Sie hier.

Für ausländische Staatsangehörige:

Zur persönlichen Einschreibung müssen Sie alle benötigten Unterlagen mitbringen (Online-Formular, Zulassungsbescheide, Hochschulzugangsberechtigung, Personalausweis oder Reisepass, Nachweis zur Krankenversicherung, Deutsch-Test und Zulassungsbescheinigung des Instituts für Interkulturelle Kommunikation). Weitere Infos, wie Ort der Einschreibung, usw. finden Sie hier.